
Ersatzladung orange für Piexon JPX2 Jet Protector Tierabwehrgerät
Das Magazin enthält zwei Ladungen mit flüssigem OC Reizstoff. Das Füllvolumen pro Ladung beträgt ca. 10ml. Die Ladungen werden mit einem speziellen pyrotechnischen Antriebssatz angetrieben. Jedes Magazin kann zweimal abgeschossen werden. Es ist nicht nachfüllbar.
Es besteht aus einem Kunststoffgehäuse um zwei Aluminiumbehälter, welche die Ladung enthalten. Vor jeder Ladung ist eine im Kunststoffgehäuse integrierte Düse angeordnet, die einen zielgenauen flüssigen Strahl formt.
MHD 12/2029
Pfeffersprays dürfen in Deutschland nur zur Abwehr gegen aggressive Tiere eingesetzt werden. Der Einsatz gegen Menschen ist in Deutschland nur der Polizei vorbehalten.
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Ersatzladung orange für Piexon JPX2 Jet Protector Tierabwehrgerät
Das Magazin enthält zwei Ladungen mit flüssigem OC Reizstoff. Das Füllvolumen pro Ladung beträgt ca. 10ml. Die Ladungen werden mit einem speziellen pyrotechnischen Antriebssatz angetrieben. Jedes Magazin kann zweimal abgeschossen werden. Es ist nicht nachfüllbar.
Es besteht aus einem Kunststoffgehäuse um zwei Aluminiumbehälter, welche die Ladung enthalten. Vor jeder Ladung ist eine im Kunststoffgehäuse integrierte Düse angeordnet, die einen zielgenauen flüssigen Strahl formt.
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Pfeffersprays dürfen in Deutschland nur zur Abwehr gegen aggressive Tiere eingesetzt werden. Der Einsatz gegen Menschen ist in Deutschland nur der Polizei vorbehalten.
Produktinformationen
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Das Magazin enthält zwei Ladungen mit flüssigem OC Reizstoff. Das Füllvolumen pro Ladung beträgt ca. 10ml. Die Ladungen werden mit einem speziellen pyrotechnischen Antriebssatz angetrieben. Jedes Magazin kann zweimal abgeschossen werden. Es ist nicht nachfüllbar.
Es besteht aus einem Kunststoffgehäuse um zwei Aluminiumbehälter, welche die Ladung enthalten. Vor jeder Ladung ist eine im Kunststoffgehäuse integrierte Düse angeordnet, die einen zielgenauen flüssigen Strahl formt.
MHD 12/2029
Pfeffersprays dürfen in Deutschland nur zur Abwehr gegen aggressive Tiere eingesetzt werden. Der Einsatz gegen Menschen ist in Deutschland nur der Polizei vorbehalten.



















